ABwesenheiten & Entschuldigungen
Für einen reibungslosen Alltag
Abwesenheiten & Entschuldigungen
Bitte rufen Sie am ersten Tag des Fehlens das Sekretariat zwischen 7:00 und 7:30 Uhr an und teilen Sie mit, dass ihr Kind krank ist. Die mündliche, fernmündliche, elektronische oder schriftliche Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Werktag der Erkrankung zu erfüllen. Bitte richten Sie die Entschuldigung i.d.R. an die Klassenleitung und beachten sie folgende wichtige Punkte:
- Anrede („Sehr geehrte/r Frau / Herr“ … oder „Liebe/r Frau / Herr …“ )
- Name der Schülerin / des Schülers
- Zeitraum des Fehlens (z.B. „konnte vom 03.10.2025 bis 05.10.2025 nicht am Unterricht teilnehmen“)
- Grund für Fehlen (z.B. „aufgrund von Krankheit“)
- Bitte um Entschuldigung (z.B. „Ich bitte, dieses Fehlen zu entschuldigen“)
- Vollständiger Name
Wenn eine Klassenarbeit oder eine andere angekündigte Leistungsfeststellung versäumt wird, muss die Entschuldigung zwingend spätestens am zweiten Tag erfolgt sein! Eine unentschuldigte, versäumte Leistungsfeststellung wird mit der Note 6 bewertet.
In der Oberstufe sind für jede Fehlzeit Entschuldigungsformulare auszufüllen. Diese erhalten die Schülerinnen und Schüler bei ihrem Eintritt in die Kursstufe am ersten Schultag gemeinsam mit einer ausführlichen Erläuterung des Entschuldigungsverfahrens in der Oberstufe. Die Tutorinnen und Tutoren benötigen keine anderweitigen schriftlichen Entschuldigungen außer den Formularen (Ausnahme: Attestpflicht). Das Merkblatt können Sie hier downloaden.
Beurlaubungen
Für geplante Abwesenheiten vom Unterricht (z.B. nicht verschiebbare Arzttermine oder Abwesenheiten aus familiären Gründen) muss der Klassenleitung rechtzeitig ein entsprechender Antrag unter Angabe von Gründen vorgelegt werden (Beurlaubungsformular ist im Sekretariat erhältlich oder unten zum Download). Die Klassen- und Kursleitungen können bis zu zwei Tagen beurlauben. Weiterreichende Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Gründe hierfür könnten Kur, Auslandsaufenthalt, Praktika, etc. sein. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich und können nur von der Schulleitung genehmigt werden.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss unaufgefordert nachgeholt werden. Wenn Klassenarbeiten terminiert sind kann eine Beurlaubung nur in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrkräften stattfinden. Die Klassenleitung, Kursleitung und die Schulleitung sind darüber im Vorfeld zu informieren. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich den Lernstoff selbstständig zu besorgen. Bei langfristigen Erkrankungen ist eine Absprache mit der Klassenleitung und ggf. den Fachlehrkräften sinnvoll.