ABwesenheiten & Entschuldigungen
Für einen reibungslosen Alltag
Abwesenheiten & Entschuldigungen
Bitte rufen Sie am ersten Tag des Fehlens das Sekretariat zwischen 7.00 und 7.30 Uhr an und teilen Sie mit, dass ihr Kind krank ist. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Werktag der Erkrankung in der Schule abzugeben (Beispiel: Montags erfolgt die Krankmeldung, am Mittwoch muss die Entschuldigung der Klassenleitung vorliegen). Eine Entschuldigung nur per Mail reicht nicht aus. Bitte richten Sie die Entschuldigung an die Klassenleitung und beachten sie folgende wichtige Punkte:
- Anrede („Sehr geehrte:r Frau / Herr“ … oder „Liebe:r Frau / Herr …“ )
- Name der Schüler:in
- Zeitraum des Fehlens (z.B. „konnte vom 03.10.2024 bis 05.10.2024 nicht am Unterricht teilnehmen“)
- Grund für Fehlen (z.B. „aufgrund von Krankheit“)
- Bitte um Entschuldigung (z.B. „Ich bitte, dieses Fehlen zu entschuldigen“)
- Vollständiger Name & Unterschrift
In der Oberstufe sind für jede Fehlzeit Entschuldigungsformulare auszufüllen. Diese erhalten die Schüler:innen bei ihrem Eintritt in die Kursstufe am ersten Schultag gemeinsam mit einer ausführlichen Erläuterung des Entschuldigungsverfahrens in der Oberstufe. Die Tutor:innen benötigen keine anderweitigen schriftlichen Entschuldigungen außer den Formularen (Ausnahme: Attestpflicht). Das Merkblatt können Sie hier downloaden.
Beurlaubungen
Für geplante Abwesenheiten vom Unterricht (z.B. nicht verschiebbare Arzttermine oder Abwesenheiten aus familiären Gründen) muss der Klassenleitung rechtzeitig ein entsprechender Antrag unter Angabe von Gründen vorgelegt werden (Beurlaubungsformular ist im Sekretariat erhältlich oder unten zum Download). Die Klassen- und Kursleitungen können bis zu zwei Tagen beurlauben. Weiterreichende Beurlaubungen können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Gründe hierfür könnten Kur, Auslandsaufenthalt, Praktika, etc. sein. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind in der Regel nicht möglich und können nur von der Schulleitung genehmigt werden.
Der versäumte Unterrichtsstoff muss unaufgefordert nachgeholt werden. Wenn Klassenarbeiten terminiert sind kann eine Beurlaubung nur in Absprache mit den jeweiligen Fachlehrer:innen stattfinden. Die Klassenleitung, Kursleitung und die Schulleitung sind darüber im Vorfeld zu informieren. Die Schüler:innen sind verpflichtet, sich den Lernstoff selbstständig zu besorgen. Bei langfristigen Erkrankungen ist eine Absprache mit der Klassenleitung und ggf. den Fachlehrer:innen sinnvoll.